Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Für alle Mietverträge zwischen FFV Foto & Film Verleih UG (haftungsbeschränkt) als Vermieterin und dem Mieter gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich vereinbart sind.


2. Angebot, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchungsanfrage (invitatio ad offerendum) dar. Auf jede Buchungsanfrage erhält der Mieter ein unverbindliches Mietvertragsangebot. Jede Bestellung auf Grundlage dieses Angebots durch den Mieter stellt lediglich ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. Erst mit der Zusendung der Reservierungsbestätigung per E-Mail kommt der Vertrag zustande. Aus dem Mietvertrag nebst Anlagen in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt sich der jeweilige Vertragsgegenstand und dessen Inhalt und Umfang.


3. Mietpreis, Mietdauer, Kaution, Anzahlung
(1) Der Mietpreis richtet sich grundsätzlich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste zzgl. Umsatzsteuer und versteht sich als Abholpreis ab dem Standort im Bremen. Der Abholort kann variieren und wird verbindlich mit Abholdatum und Zeitfenster in der Reservierungsbestätigung mitgeteilt. Der Mietzins wird nach vollen Tagessätzen berechnet. Durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter kann der Mietpreis von der aktuellen Preisliste abweichen (Rabatte, Vergünstigungen).
(2) Mietzeitpunkt und Mietdauer ergeben sich aus dem Mietvertrag.
(3) Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine Kaution zu verlangen. Diese wird im Mietvertragsangebot an den Mieter festgehalten und im Falle der Abgabe eines Angebots durch den Mieter von diesem akzeptiert.
(4) Die Kaution ist vor Mietbeginn zu hinterlegen. Dies kann in bar bei Abholung oder per Vorausüberweisung erfolgen.
Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich zurück, wenn er den Mietgegenstand in unversehrtem (vom Vermieter nicht beanstandetem Zustand) an den Vermieter zurückgegeben hat.
Besteht der begründete Verdacht, dass während der Mietzeit am Mietgegenstand Schäden eingetreten sind, liegen diese aber nicht ganz offensichtlich vor, behält sich der Vermieter vor, die Kaution erst nach einer umfangreicheren Überprüfung des Mietgegenstandes auf Schäden zurückzuerstatten.
Sollte der Mieter den Mietgegenstand über den Vermieter versichert haben und sollte ein Schaden am Mietgegenstand entstanden sein, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution einzubehalten, bis die Angelegenheit mit der Versicherung geklärt ist. Übernimmt die Versicherung den Schaden, so wird die vom Mieter übernommene Selbstbeteiligung auf seinen Kautionsrückzahlungsanspruch angerechnet und ein etwaiger verbleibender Betrag an den Mieter ausgekehrt.

(5)    Der Vermieter kann in einigen Fällen (z.B. wenn die Buchung sehr weit in die Zukunft liegt), eine Anzahlung vom Mieter, zu verlangen. Solltet der Mieter danach die Buchung stornieren wollen gelten diese Gebühren:
a.    Storno mit > 6 Wochen Vorwarnung: 100 % Anzahlung zurück.
b.    Storno zwischen 3-6 Wochen Vorwarnung: 50 % Anzahlung zurück.
c.    Storno < 3 Wochen Vorwarnung: 0 % Anzahlung zurück.



4. Abholung, Lieferung, Rückgabe
(1) Der Mietgegenstand kann am Miettag ab 9:00 Uhr abgeholt werden. Nach schriftlicher Vereinbarung ist auch eine Abholung am Vorabend möglich. Einzelheiten ergeben sich aus dem Mietvertrag.
(2) Auf Wunsch des Mieters versendet FFV Foto & Film Verleih UG (haftungsbeschränkt) den Mietgegenstand auch auf dem Postwege. FFV Foto & Film Verleih UG (haftungsbeschränkt) benutzt exklusiv die Dienstleistungen von DHL. Solltet der Mieter anderer Spedition Firma bevorzugen, wird das Versandrisiko vollkommen an den Mieter übertragen.
(3) Sollte der Mietgegenstand auf dem Versandweg beschädigt werden und infolgedessen nicht genutzt werden können, erhält der Mieter die gezahlte Miete sowie eine eventuell erhobene Kaution zurück.
(4) Die Rückgabe oder der Rückversand des Mietgegenstandes hat am folgenden Werktag nach dem letzten Miettag zu erfolgen. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus oder kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht fristgerecht nach, so wird der Mietpreis für den Mietgegenstand in Tagessätzen entsprechend nachberechnet und ist vom Mieter unverzüglich nachzuentrichten.
Ist der erste Miettag ein Montag oder der letzte Miettag ein Freitag, so kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, da aufgrund des unmittelbar angrenzenden Wochenendes eine direkte Anlieferung/Abholung am Werktag davor/danach nicht möglich ist. Hierdurch kann es zu einer zusätzlichen Gebühr für das Wochenende kommen. In diesem Fall wird zwischen Mieter und Vermieter eine persönliche Vereinbarung getroffen. Auch bezüglich der Rückgabe ergeben sich die Einzelheiten aus dem Mietvertrag.


5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Mietgebühr hat bei Abholung in bar sowie bei einem Versand des Mietgerätes per Überweisung oder Paypal im Voraus zu erfolgen.
6. Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, wird ausgeschlossen für Schäden, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Ebenfalls nicht ausgeschlossen ist die Haftung bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust, der bei Einsatz vermieteter Speichermedien entsteht. Der Mieter hat für eine sichere Datensicherung zu sorgen.


7. Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend - spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung - per E-Mail an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen sind nicht zulässig und benötigen die vorherige Zustimmung des Vermieters.
(2) Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Geräte. Die dem Mietvertrag beiliegenden Anweisungen sind unbedingt zu befolgen. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
(3) Jeder auftretende Mangel, Schaden, Verlust oder Untergang des Mietgegenstandes ist dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(4) Sollte ein Mietgegenstand zum Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen – welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen –, so werden diese vom Vermieter dokumentiert und im Mietvertrag festgehalten und somit vor der Anmietung mitgeteilt.
(5) Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder sonstige Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Etwaig entstehende Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter.


8. Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, für Verlust oder Untergang des Mietgegenstandes während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter. Ebenso
haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen.
(2) Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, so wird die gegebenenfalls geleistete Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht, den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, falls die Reparatur bzw. Neuanschaffung die Kaution übersteigen sollte. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet.


9. Versicherung
(1) Es besteht die Möglichkeit für den Mieter, den Mietgegenstand über den Vermieter für die Vertragslaufzeit zu versichern. Versicherungskosten sind bereits in Mietpreis einkalkuliert.
(2) Der Mieter kann nur auf Foto Verleih Versicherung verzichten, wenn er dem Vermieter einer gültigen Police nachweist.
(3) Die Selbstbeteiligung beträgt € 250,00.
(4) Alle Einzelheiten der Policen sind auf unserer Webseite zu finden, dort unter dem Reiter „Versicherung“. Die werden soeben dem Kunde bei dem ersten Mietvorgang per E-Mail gesendet.


10. Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr geht mit Übergabe des Mietgegenstandes auf den Mieter über.
(2) Bei der Rückgabe des Pakets geht die Gefahr mit der Abgabe des Pakets bei DHL oder der Übergabe des Pakets an den Paketboten vom Mieter an das Transportunternehmen über.


11. Rücktritt des Vermieters
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mietgegenstand aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht geliefert werden kann. Im Fall des Rücktritts vom Vertrag sind bereits empfangene Leistungen zurück zu gewähren. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht.


12. Fristlose Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Verdacht der Zahlungsunfähigkeit besteht.


13. Mindestalter
Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein. Bei der Warenabholung oder beim Versand des Mietgegenstandes muss im Vorhinein ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Es wird eine Kopie des Ausweises angefertigt.


14. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Bremen.


15. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:


FFV Foto & Film Verleih UG (haftungsbeschränkt)
Gartenallee 34
28359 Bremen
Telefon: 0421/ 40 89 54 48 

Telefon: 0176/ 27084226 
E-Mail: info@foto-verleih-bremen.de


Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn die Mietgegenstände zu Beginn der vereinbarten Mietzeit an den Mieter zum Versand gebracht wurden.


16. Sonstiges
Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen ihm zugehenden personenbezogenen Daten speichert. Er wird diese im Rahmen der gesetzlichen Regelungen speichern und nicht an Dritte weitergeben. Zur Vertragsabwicklung können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Nach Zurückerhalt des unversehrten Mietgegenstandes wird die Ausweiskopie vernichtet bzw. gelöscht.

17.Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Falls Sie Angebote per E-Mail versenden, muss dieser Text auch in der Angebots-E-Mail auftauchen.