Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge zwischen FFV Foto & Film Verleih UG (haftungsbeschränkt) und dem jeweiligen Mieter über Film-, Video- und Produktionstechnik.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen FFV Foto & Film Verleih UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Mieter über Film-, Video- und Produktionstechnik.

Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.

Auf eine Anfrage erhält der Mieter ein unverbindliches Mietangebot. Die Annahme dieses Angebots durch den Mieter stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.

Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung des Vermieters zustande.

3. Mietdauer

Die Mietdauer ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung oder dem Mietvertrag.

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Equipments an den Mieter und endet mit der vollständigen Rückgabe an den Vermieter.

Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Vermieters.

4. Mietpreise und Zahlung

Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Mietpreise.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung der Mietgebühr vor Übergabe des Equipments.

Der Vermieter behält sich vor, bei bestimmten Buchungen eine Vorauszahlung zu verlangen.

5. Kaution

Der Vermieter kann insbesondere bei Erstbuchungen eine Kaution verlangen.

Die Höhe der Kaution richtet sich nach Art und Umfang der gemieteten Geräte.

Die Kaution dient der Absicherung möglicher Schäden, Verluste oder sonstiger Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet, sofern keine Ansprüche des Vermieters bestehen.

6. Übergabe und Rückgabe

Abholung und Rückgabe erfolgen grundsätzlich nach Terminvereinbarung.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, funktionsfähig und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden.

Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter den Mietpreis entsprechend der vereinbarten Tagessätze weiter berechnen.

7. Prüfpflicht bei Übernahme

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände unmittelbar nach Übergabe auf Vollständigkeit, erkennbare Mängel und Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Offensichtliche Mängel oder fehlendes Zubehör sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf des Tages der Übergabe, mitzuteilen.

Erfolgt keine entsprechende Mitteilung, gelten die Mietgegenstände als ordnungsgemäß übernommen, soweit es sich um erkennbare Mängel handelt.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Equipment sorgfältig und sachgemäß zu behandeln.

Der Mieter hat die Mietgegenstände vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Witterungseinflüssen und unsachgemäßer Nutzung zu schützen.

Eine Weitergabe, Untervermietung, Verpfändung oder sonstige Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

9. Haftung des Mieters und Gefahrtragung

Die Verantwortung für Verlust, Beschädigung oder Untergang der Mietgegenstände geht mit der Übergabe auf den Mieter über und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe an den Vermieter.

Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung oder Untergang der Mietgegenstände während der Mietdauer, sofern diese durch schuldhaftes Verhalten verursacht wurden.

Dies gilt insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, unzureichende Sicherung gegen Diebstahl, unsachgemäßen Transport oder grobe Fahrlässigkeit.

Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Der Vermieter haftet nicht für Datenverluste auf vom Mieter verwendeten Speichermedien.

11. Versicherung

Der Mieter kann das gemietete Equipment über eine vom Vermieter bereitgestellte Versicherung absichern.

In diesem Fall gilt eine Selbstbeteiligung, deren Höhe im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung festgelegt wird.

Alternativ kann der Mieter eine eigene Versicherung nachweisen. In diesem Fall übernimmt der Mieter die volle Haftung für das Equipment während der Mietdauer.

12. Verlust und Diebstahl

Bei Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

Bei Diebstahl ist umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Unterbleibt eine entsprechende Anzeige oder erfolgt diese verspätet, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.

13. Rücktritt und Kündigung

Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Mieter wesentliche Vertragspflichten verletzt.

Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug, missbräuchlicher Nutzung der Mietgegenstände oder erheblicher Gefährdung der Mietgegenstände.

14. Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand Bremen.